Möglicher Geldregen für Ennepetal: Die Stadt
kann auf eine Rückerstattung in Höhe von 2,8
Millionen Euro vom Land hoffen.
Schon im Dezember 2007 hatte der
Verfassungsgerichtshof NRW festgestellt, dass
das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen an den
Kosten der Deutschen Einheit in zu hohem Maße
beteiligt hatte. Geklagt hatten damals 21
steuerstarke Kommunen, darunter auch Ennepetal.
Bei der Rückerstattung dieser „Überzahlung“ im
Jahre 2008 ging Ennepetal dann allerdings leer
aus, weil das Land einen Verteilungsschlüssel
wählte, der sich an den sogenannten
Schlüsselzuweisungen orientierte und solche
erhalten im Regelfall gerade die steuerstarken
Kommunen - darunter auch fast alle der 21
ursprünglich klagenden Städte und Gemeinden -
eben nicht.
„Das
kann nicht richtig sein“, sagten Rat und
Verwaltung der Stadt Ennepetal und klagten daher
- im Verbund mit anderen Städten unter
Federführung der Landeshauptstadt Düsseldorf -
erneut. Nunmehr hat die Landesregierung
eingelenkt und dem Landtag einen Gesetzesentwurf
vorgelegt, der für die Jahre 2006 bis 2008
vorsieht, erneut insgesamt 251 Millionen Euro an
die Kommunen zurückzuerstatten und diesmal
gerade an die, die in der ersten Runde „zu kurz
gekommen waren“.
Sollte dieses Gesetz im Januar 2010 im
Düsseldorfer Landtag beschlossen werden, würde
dies bedeuten, dass Ennepetal für den genannten
Zeitraum einen Betrag in Höhe von über 2,8
Millionen Euro erstattet bekäme.
Dies wäre der elfthöchste Betrag in ganz NRW und
sogar mit Abstand der höchste im gesamten
Regierungsbezirk Arnsberg.
„Es scheint sich doch der Spruch zu
bewahrheiten, dass am Ende ganz häufig
Gerechtigkeit und Vernunft siegen“, freut sich
Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen, der nunmehr
hofft, dass der Landtag Anfang nächsten Jahres
das Gesetz auch in der vorliegenden Form
endgültig beschließen wird. |