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Die Schwelmer Altstadt wird nachts bald zur
„autofreien Zone“. Die Sperrung ist Teil eines
Maßnahmen-pakets, das die lärmgeplagten Anwohner
entlasten soll.
Mehr als 50 Bewohner der Altstadt waren der
Einladung der Stadtverwaltung zu einem
Informationsgespräch über die seit längerem
bekannten Probleme gefolgt. Viele Bürger leiden
unter Altstadtbesuchern, die sehr viel Alkohol
trinken, gegen Hausfassaden und parkende Autos
urinieren, „in Gassen kiffen“, so eine
Anwohnerin, und die ihre Flaschen entweder
„überall stehen lassen oder zerschlagen“. Auch
„lautes Schaufahren“ belastet die Anwohner der
Altstadt. Bitten oder Aufforderungen der
Anwohner, die Fahrten zu unterlassen, würden
wenig nutzen, so berichteten die Betroffenen.
Sie wissen auch: Nicht alle Altstadtbesucher
sind Nutzer der Gaststätten, viele Jugendliche
und Erwachsene bringen sich stattdessen Alkohol
im Rucksack mit und trinken auf offener Straße.
Bürgermeister Jochen Stobbe moderierte den
Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern,
Wilfried Guthier und Nicole Wach vom Fachbereich
Bürgerservice sowie Falko Elbers, Leiter der
Polizeiwache Schwelm/ Ennepetal. Wilfried
Guthier erläuterte den Gästen, was die Stadt
bislang unternommen hat und welche Maßnahmen im
weiteren geplant sind. So hat die Verwaltung in
den letzten acht Wochen verstärkt Kontrollen
durchgeführt – an Freitagen und Samstagen nach
23 Uhr, auch nach 1 Uhr morgens in der Altstadt
und der Umgebung: „Wir sind deutlich
wahrgenommen worden von den Jugendlichen, den
Gastwirten und anderen Gewerbetreibenden. Unser
Eindruck ist: Die Beschwerden sind
zurückgegangen“.
In den Gesprächen mit den Taxiunternehmen, so
ergänzte Bürgermeister Jochen Stobbe, habe man
darauf hingewirkt, dass die Fahrzeuge während
der Wartezeiten abgestellt würden und keine
Radiomusik mehr ertöne.
Darüber hinaus, so der Leiter des Fachbereichs
Bürgerservice, werde die Verwaltung im kommenden
Monat eine Probephase starten, in der die
Altstadt zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr
morgens für Pkw, außer Taxiunternehmen gesperrt
würde. Die Anwohner erhalten fahrzeugbezogen
eine Ausnahmegenehmigung, auch
Mietwagenunternehmen und Gewerbetreibende, die
über einen Stellplatz im Bereich verfügen.
Entsprechende Schilder sollen auf die neue
Regelung hinweisen. . |