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Die Meldung aus dem Rathaus kam am 1. April,
doch sie war (leider) kein Aprilscherz: Auf
vielen Schwelmer Straßen sind fortan nur noch 10
km/h erlaubt.
Hintergrund der verordneten
Geschwindigkeitsreduzierung sind die massiven
Straßenschäden in Schwelm nach dem strengen
Winter. Die entsprechenden Warnschilder mit den
Hinweisen „Gefahrenstelle“ und „Straßenschäden“
wurden bereits aufgestellt.
Der Maßnahme ging eine gemeinsame Besichtigung
von Vertretern der Straßenverkehrsbehörde und
der Polizei voraus. An folgenden Stellen wird
die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h
reduziert: Rheinische Straße (Loher Straße bis
Prinzenstraße), Lindenbergstraße (Gevelsberger
Str. bis Dorfstraße), Möllenkotter Straße (Eiche
bis Schwelmestraße), Schwelmestraße entlang des
Freibades bis zur Kurve, Max-Klein-Straße
(Westfalendamm bis Windmühlenstraße),
Bandwirkerweg (Ehrenberger Straße bis
Göckinghofstraße), die Holthausstraße auf der
gesamten Länge, Pastor-Nonne-Straße (Stichstraße
zur Blücherstraße bis Holthausstraße), In der
Graslake (Blücherstraße bis Jesinghauser
Straße), Blücherstraße (Lothringer Straße bis
Stichstraße zur Pastor-Nonne-Straße),
Ehrenberger Straße (Obermauerstraße bis
Wendekreis).
Auf folgenden Straßen werden Warnschilder
aufgestellt, ohne dass die zulässige
Geschwindigkeit reduziert wird: Scharlicker
Straße (Ahornweg bis Stadtgrenze), Lohmühle (Am
Hölternen Wams bis Haus Nr. 27), Bandwirkerweg
(Hauptzugang Kleingartenanlage bis Ehrenberger
Straße), Göckinghofstraße (Köttchen bis
Grafweg), Jesinghauser Straße (August-Kuschmirz-Straße
bis Stichstraße zur Barmer Straße). |