Schwelm
Zu viele Schlaglöcher: Nur noch Schritt-Tempo

Die Meldung aus dem Rathaus kam am 1. April, doch sie war (leider) kein Aprilscherz: Auf vielen Schwelmer Straßen sind fortan nur noch 10 km/h erlaubt.

Hintergrund der verordneten Geschwindigkeitsreduzierung sind die massiven
Straßenschäden in Schwelm nach dem strengen Winter. Die entsprechenden Warnschilder mit den Hinweisen „Gefahrenstelle“ und „Straßenschäden“ wurden bereits aufgestellt.

Der Maßnahme ging eine gemeinsame Besichtigung von Vertretern der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei voraus. An folgenden Stellen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h reduziert: Rheinische Straße (Loher Straße bis Prinzenstraße), Lindenbergstraße (Gevelsberger Str. bis Dorfstraße), Möllenkotter Straße (Eiche bis Schwelmestraße), Schwelmestraße entlang des Freibades bis zur Kurve, Max-Klein-Straße (Westfalendamm bis Windmühlenstraße), Bandwirkerweg (Ehrenberger Straße bis Göckinghofstraße), die Holthausstraße auf der gesamten Länge, Pastor-Nonne-Straße (Stichstraße zur Blücherstraße bis Holthausstraße), In der Graslake (Blücherstraße bis Jesinghauser Straße), Blücherstraße (Lothringer Straße bis Stichstraße zur Pastor-Nonne-Straße), Ehrenberger Straße (Obermauerstraße bis Wendekreis).

Auf folgenden Straßen werden Warnschilder aufgestellt, ohne dass die zulässige Geschwindigkeit reduziert wird: Scharlicker Straße (Ahornweg bis Stadtgrenze), Lohmühle (Am Hölternen Wams bis Haus Nr. 27), Bandwirkerweg (Hauptzugang Kleingartenanlage bis Ehrenberger Straße), Göckinghofstraße (Köttchen bis Grafweg), Jesinghauser Straße (August-Kuschmirz-Straße bis Stichstraße zur Barmer Straße).

 
 

 


 

 

 

 

 

ANZEIGE

ANZEIGE